Klassen C

Fahrschule W. Lenke im Kreis Herford

LKW-Führerschein in Herford

Hier findest Du alle Informationen rund um die Führerscheinklassen C und CE – der Führerschein für Berufskraftfahrer – bei uns in Herford.

Solltest Du Fragen zu unseren Führerscheinklassen oder unserer Fahrschule haben, kannst Du Dich jederzeit bei uns melden.

Wir freuen uns auf Dich!

Führerscheinklassen C

Klasse C

Beinhaltet C1

Vorbesitz: Klasse B

Mindestalter: Ab 18 Jahre nur mit Grundqualifikation im Sinne des BKrQFG, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe – Sonst ab 21 Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste – gegebenenfalls mit Anhänger – nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort.

Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, Verlängerung mit ärztlichemrUntersuchung und augenärztlichem Gutachten.

Klasse CE

Beinhaltet BE, C1E, T

Vorbesitz: Klasse C

Mindestalter: Ab 18 Jahre nur mit Grundqualifikation im Sinne des BKrQFG, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe – sonst ab 21 Jahre

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, Verlängerung mit ärztlicher Untersuchung und augenärztlichem Gutachten.

Klasse C1

Die Fahrschulklasse C1 erlaubt, das Fahren „leichterer“ LKW:

  1. LWK mit einer zGM von mehr als 3.500kg aber nicht mehr als 7.500kg
  2. Auch mit Anhänger bis 750kg zGM

Alter: 18 Jahre
Anmeldung: Mit 17 1/2 Jahren

Für den Führerschein der Klasse C1 ist der Vorbesitz des Führerscheins der Klasse B Voraussetzung.

Klasse C1E

Die Fahrschulklasse C1E erweitert den Führerschein der Klasse C1:

  1. Die Klasse C1E erlaubt, das fahren „leichterer“ Lastzüge der Klasse C1E mit einem Anhänger über 750kg zGM.
  2. Oder Zugfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500kg zGM.
  3. In beiden Fällen ist die zulässige Gesamtmasse des Gespanns begrenzt auf maximal 12.000kg zGM.

Alter: 18 Jahre
Anmeldung: Mit 17 1/2 Jahren

Die Führerscheinklasse C1E setzt den Führerschein der Klasse C1 voraus.

15 Führerscheinklassen

Bei uns kannst Du Führerscheine in 15 Fahrklassen machen!

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